Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 19.02.2008 - 15 O 169/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,69114
LG Bielefeld, 19.02.2008 - 15 O 169/07 (https://dejure.org/2008,69114)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 19.02.2008 - 15 O 169/07 (https://dejure.org/2008,69114)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 15 O 169/07 (https://dejure.org/2008,69114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,69114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung bei nicht fristgerechter Vollziehung; Bewirkung der Vollziehung einer Urteilsverfügung durch Parteizustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 28.05.1986 - 17 U 17/86

    Unzuständigkeit des Berufungsgerichts; Antrag auf Neuerlaß; Wirkungslosigkeit ;

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.02.2008 - 15 O 169/07
    Ob sich die Antragstellerin -über ihre Verfahrensbevollmächtigteninnerhalb der Vollziehungsfrist um die rechtzeitige Zurverfügungstellung des Urteils bemüht hat, kann offenbleiben; auf Verschulden der Antragstellerin kommt es ebenso wenig an wie auf die Frage, ob gerichtliche Versäumnisse zugrundegelegen haben (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 87, 763 f.; OLG Frankfurt NJW-RR 87, 764 f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.1987 - 2 U 253/86
    Auszug aus LG Bielefeld, 19.02.2008 - 15 O 169/07
    Ob sich die Antragstellerin -über ihre Verfahrensbevollmächtigteninnerhalb der Vollziehungsfrist um die rechtzeitige Zurverfügungstellung des Urteils bemüht hat, kann offenbleiben; auf Verschulden der Antragstellerin kommt es ebenso wenig an wie auf die Frage, ob gerichtliche Versäumnisse zugrundegelegen haben (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 87, 763 f.; OLG Frankfurt NJW-RR 87, 764 f.).
  • OLG Hamm, 15.03.1990 - 4 U 230/89
    Auszug aus LG Bielefeld, 19.02.2008 - 15 O 169/07
    Wegen der Kostenentscheidung besteht Anlaß darauf hinzuweisen, dass bei Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen Vollziehungsmangels sowohl die Kosten des ursprünglichen Verfügungsverfahrens als auch die Kosten des Aufhebungsverfahrens der Antragstellerin aufzuerlegen sind (vgl. etwa OLG Hamm NJW-RR 90, 1214 f.).
  • OLG Hamm, 26.02.1987 - 4 U 34/87

    Wirksame Arrest- Vollziehung; Zustellung einer Fotokopie des

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.02.2008 - 15 O 169/07
    Denn die Ablichtung eines Verhandlungsprotokolls, das lediglich die verkündete Urteilsformel (sonst aber nicht sämtliche Unterschriften der mitwirkenden Richter) enthält, ist zum Zwecke der Parteizustellung schlechthin ungeeignet; die bloße Ablichtung der Abschrift eines Verhandlungsprotokolls bietet keine hinreichende Gewähr für die Authentizität und die Richtigkeit des Urteils (vgl. OLG Hamm GRUR 87, 853).
  • OLG Hamm, 26.02.1987 - 4 U 7/87
    Auszug aus LG Bielefeld, 19.02.2008 - 15 O 169/07
    Auch wenn die einstweilige Verfügung (erst) im Berufungsverfahren erlassen worden ist, war die Kammer als erstinstanzliches Gericht zur Entscheidung im Aufhebungsverfahren berufen (vgl. OLG Hamm OLGZ 87, 492 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht